Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Elev8 Group
Stand: [bitte Datum ergänzen]
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen einem Kunden und der jeweils im Angebot, Vertrag, in der Auftragsbestätigung oder Rechnung bezeichneten Gesellschaft der Elev8 Group (nachfolgend „Elev8-Gesellschaft“).
(2) Die Elev8 Group ist eine gemeinsame Markenpräsenz mehrerer Unternehmen. Vertragspartner des Kunden wird jeweils ausschließlich diejenige Gesellschaft, die im konkreten Vertragsverhältnis ausdrücklich als Anbieterin oder Leistungserbringerin bezeichnet ist.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Elev8-Gesellschaft stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Ergänzend zu diesen AGB gelten die im jeweiligen Angebot, Pflichtenheft, Projektbeschrieb, Leistungsverzeichnis oder in sonstigen individualvertraglichen Unterlagen festgelegten Leistungen, Preise und Konditionen. Im Falle von Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen diesen AGB vor.
(5) Die Elev8-Gesellschaft ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, sofern dadurch keine wesentlichen vertraglichen Hauptpflichten des Kunden beeinträchtigt werden und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
(1) Die Elev8-Gesellschaft erbringt je nach Vereinbarung Agentur-, Marketing-, Vertriebs-, Beratungs-, Design-, Web-, E-Commerce-, Automatisierungs-, Content-, Foto-, Video-, Branding- sowie sonstige digitale Dienstleistungen.
(2) Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistung ist ausschließlich das jeweilige Angebot bzw. die individualvertragliche Vereinbarung.
(3) Angebote der Elev8-Gesellschaft sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(4) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Bestätigung per E-Mail, durch Unterzeichnung eines Angebots, durch digitale Angebotsannahme oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(5) Soweit Konzepte, Entwürfe, Strategien, Layouts, Wireframes, Kampagnenideen, Designvorschläge oder andere Vorleistungen erstellt werden, sind diese urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Freigabe oder außerhalb des vereinbarten Vertragsumfangs nicht verwendet werden.
(6) Soweit ein Projekt eine Mitwirkung des Kunden voraussetzt, insbesondere durch Freigaben, inhaltliche Zulieferung, Zugangsdaten, Bildmaterial, Texte, Produktdaten oder technische Informationen, ist der Kunde verpflichtet, diese rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
(7) Verzögerungen, die auf verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Zusätzlicher Aufwand kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
§ 3 Leistungen, Freigaben und Änderungswünsche
(1) Soweit nicht anders vereinbart, umfasst ein Projekt die im Angebot ausdrücklich genannten Leistungen. Weitere Leistungen, Zusatzwünsche, spätere Erweiterungen oder nachträgliche Änderungswünsche sind gesondert zu vergüten.
(2) Entwürfe, Layouts, Kampagnen, Websites, Shops, Texte, Designs oder sonstige Leistungen bedürfen – sofern vorgesehen – der Freigabe durch den Kunden.
(3) Erfolgt eine erforderliche Freigabe trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht, kann die Elev8-Gesellschaft das Projekt pausieren, nach Aufwand abrechnen oder bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung stellen.
(4) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind bis zu zwei übliche Korrekturschleifen im vereinbarten Leistungsumfang enthalten. Darüber hinausgehende Änderungs- oder Abstimmungsrunden gelten als Mehraufwand.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer bzw. allfälliger anwendbarer Abgaben.
(2) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(3) Bei größeren Projekten ist die Elev8-Gesellschaft berechtigt, angemessene Akonto-, Teil- oder Zwischenrechnungen zu stellen.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Elev8-Gesellschaft berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
(5) Die Verrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 5 Urheberrechte, Eigentum und Schutzrechte
(1) Sämtliche Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Konzepte, Entwürfe, Designs, Strategien, Strukturen, Systeme, Frameworks, Templates, Quellcodes, Texte, Visuals, Kampagnenlogiken und sonstige Arbeitsergebnisse verbleiben grundsätzlich bei der Elev8-Gesellschaft, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Der Kunde erhält an den für ihn individuell erstellten und vollständig bezahlten Arbeitsergebnissen das vertraglich vereinbarte Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.
(3) Die Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher offener Forderungen aus dem jeweiligen Projekt.
(4) Rohdaten, offene Arbeitsdateien, Layout-Dateien, editierbare Designquellen, Quellcodes, Entwicklungsumgebungen, Skripte, Dokumentationen oder interne Projektdateien sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(5) Rechte an Drittmaterialien, insbesondere Stockfotos, Videos, Schriften, Plugins, Themes, Software, Templates, Musik, Lizenzen, APIs oder sonstigen Komponenten, richten sich ausschließlich nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Drittanbieters und sind nur im dort vorgesehenen Umfang nutzbar.
§ 6 Nutzungsrechte des Kunden
(1) Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von der Elev8-Gesellschaft individuell für ihn erstellten und bezahlten Ergebnissen.
(2) Eine Bearbeitung, Weitergabe, Vervielfältigung, Umarbeitung oder Weiterverwendung durch Dritte ist nur im Rahmen der ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte zulässig.
(3) Soweit einzelne Leistungen ausdrücklich als vollständig übertragbar vereinbart wurden, wird dies im Angebot oder Vertrag gesondert geregelt.
(4) Die Elev8-Gesellschaft ist berechtigt, branchenüblich auf ihre Urheberschaft oder Mitwirkung hinzuweisen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht.
§ 7 Inhalte des Kunden und Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde ist allein verantwortlich für sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Informationen, Texte, Bilder, Videos, Marken, Logos, Claims, Dokumente, Produktdaten, Zugangsdaten oder sonstigen Materialien.
(2) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und insbesondere urheber-, marken-, wettbewerbs-, persönlichkeits- oder datenschutzrechtlich zulässig verwendet werden dürfen.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass bei Bild-, Video- oder Audioinhalten alle erforderlichen Einwilligungen und Nutzungsrechte vorliegen.
(4) Der Kunde stellt die Elev8-Gesellschaft von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der vom Kunden gelieferten Inhalte resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 8 Unzulässige Inhalte und Sperrung
(1) Der Kunde darf über von der Elev8-Gesellschaft erstellte oder betreute Websites, Shops, Systeme, Kampagnen oder Inhalte keine rechtswidrigen, irreführenden, diskriminierenden, beleidigenden, pornografischen, gewaltverherrlichenden, sittenwidrigen oder sonst unzulässigen Inhalte verbreiten.
(2) Bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter oder diese AGB ist die Elev8-Gesellschaft berechtigt, betroffene Inhalte zu entfernen, Leistungen auszusetzen oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
§ 9 Domains, Hosting, Software, Drittanbieter
(1) Sofern Hosting, Domains, E-Mail-Dienste, Plugins, Themes, Drittsoftware, SaaS-Lösungen, Schnittstellen oder sonstige Fremdleistungen Bestandteil des Projekts sind, gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters.
(2) Die Elev8-Gesellschaft schuldet – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht die dauerhafte Verfügbarkeit von Diensten Dritter.
(3) Laufende Lizenz-, Hosting-, Wartungs-, Abo-, API- oder Systemkosten von Drittanbietern können dem Kunden weiterbelastet oder direkt von diesem übernommen werden.
§ 10 Wartung, Support und laufende Betreuung
(1) Laufende Betreuung, Pflege, Wartung, Hosting, Sicherheitsupdates, Inhaltsanpassungen, SEO-/SEA-Maßnahmen, Social-Media-Betreuung, Reporting, Kampagnenmanagement oder technische Überwachung sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Ohne gesonderte Wartungs- oder Supportvereinbarung besteht keine Pflicht zur nachträglichen Aktualisierung, Pflege oder Anpassung bereits erbrachter Leistungen.
§ 11 Termine und Fristen
(1) Angegebene Liefer- oder Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Ereignisse höherer Gewalt, Ausfälle von Drittanbietern, technische Störungen, behördliche Maßnahmen, Lieferengpässe oder fehlende Mitwirkung des Kunden verlängern Fristen angemessen.
§ 12 Abnahme
(1) Soweit eine Abnahme vereinbart oder nach Art der Leistung üblich ist, hat der Kunde die Leistung nach Bereitstellung unverzüglich zu prüfen.
(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel schriftlich rügt oder die Leistung produktiv nutzt.
(3) Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 13 Haftung
(1) Die Elev8-Gesellschaft haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Elev8-Gesellschaft nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverluste, ausgebliebene Kampagnenerfolge, Rankingentwicklungen oder wirtschaftliche Ergebnisse besteht nur, soweit dies gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist oder ausdrücklich schriftlich garantiert wurde.
(4) Für Leistungen und Verfügbarkeiten von Drittanbietern übernimmt die Elev8-Gesellschaft keine Haftung.
§ 14 Referenznennung und Eigenwerbung
(1) Die Elev8-Gesellschaft ist berechtigt, den Kunden und die für ihn erbrachten Leistungen als Referenz zu nennen sowie Namen, Marke, Logo und öffentlich zugängliche Projektergebnisse zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen hat.
(2) Vertrauliche Informationen und nicht öffentliche Projektdetails werden nur mit Zustimmung des Kunden veröffentlicht.
§ 15 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Durchführung des Vertrags zu verwenden.
(2) Nicht als vertraulich gelten Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Vertragsverletzung bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
§ 16 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Die Vertragsdauer richtet sich nach der individuellen Vereinbarung.
(2) Dauerschuldverhältnisse verlängern sich, sofern nicht anders vereinbart, nicht automatisch, außer dies wurde ausdrücklich geregelt.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen, Zahlungsverzug, rechtswidriger Nutzung oder nachhaltiger Störung der Zusammenarbeit vor.
§ 17 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der jeweils anwendbaren Datenschutzbestimmungen sowie der Datenschutzerklärung der jeweiligen Elev8-Gesellschaft bzw. der für die Website verantwortlichen Stelle.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Es gilt das materielle Recht der Schweiz unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der jeweils vertragsschließenden Elev8-Gesellschaft.